der Hebamme Dina Reinwald (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Die Leistungsempfängerin wird an einem Geburtsvorbereitungskurs der Hebamme teilnehmen. Dieser Kurs ist ein geschlossener Kurs. Ein Wechsel in einen anderen Kurs ist nicht möglich.
Dina Reinwald
Reinwald.hebamio.de
Das bevorzugte Kommunikationsmittel ist via E-Mail. Die Anmeldung des Kurses erfolgt über die Internetseite „reinwald.hebamio.de“.
Nachrichten über „Facebook“ oder „WhatsApp“ können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden und werden daher ungelesen gelöscht.
Die Kurse finden in der Regel in Schwaigern in der Stettener Straße 1 (Bahnhofsgebäude) statt. Die Hebamme hat aber auch die Möglichkeit in anderen Räumlichkeiten den Kurs stattfinden zu lassen. Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin mindestens 24h vor Kursbeginn, falls eine Änderung stattfinden sollte.
Falls die rechtlichen Gegebenheiten für einen Vorort-Kurs nicht erfüllt sein sollten, kann der Kurs von der Hebamme auch in einem digitalen Format durchgeführt werden.
Das verwendete Kommunikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Versicherter in Ton und Bild in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie). Der Versicherten entstehen für die Nutzung keine besonderen Kosten. Die Kurseinheit findet zu den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten als Live-Kurseinheit statt. Eine Aufzeichnung ist sowohl durch die Hebamme als auch die Teilnehmerin unzulässig. Die Kursteilnehmer stimmen der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zu, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen denen der Präsenz-Kurseinheit; die Leistungen sind gleichwertig. Die
Versicherten können wie gewohnt Fragen stellen.
Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch die digitale oder analoge Zusendung des ausgedruckten und unterschriebenen Vertrags inkl. der Datenschutzbestimmungen an die Hebamme.
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 5 Kursteilnehmerinnen nicht erreicht, behält sich die Hebamme vor, den Kurs bis zwei Wochen vor dem ersten Kurstermin abzusagen. Die Leistungsempfängerin kann aufgrund der Absage keine Schadensansprüche oder sonstige Ersatzansprüche geltend machen.
Die Termine für den Kurs sind auf folgender Homepage zu finden: reinwald.hebamio.de
Die Leistungsempfängerin wird darum gebeten bei Verhinderung an einer Kursstundenteilnahme die Hebammen schnellstmöglich zu informieren, spätestens aber 24 Stunden vorher.
Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.
Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt. Hierzu wird die versäumte Kurstunde mit 10€ pro Stunde berechnet. Der Grund der Versäumnis (Ausnahme: vorzeitige Entbindung) ist hierbei unerheblich.
Falls die Hebamme aus unvorhersehbaren Gründen kurzfristig einen Termin absagen muss, wird zeitnah ein neuer Termin vereinbart. Die Leistungsempfängerin kann aufgrund der Absage keine zusätzlichen Ersatzansprüche geltend machen.
Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebamme auf der Internetseite oder sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Internet-Buchungssystem (reinwald.hebamio.de) der Hebamme. Die Interessentin versichert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt zu sein. Bezüglich des Umfangs der angebotenen Leistungen wird auf die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Webseite Bezug genommen.
Bei der Anmeldung über die Internetseite der Hebamme gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die Teilnahmebedingungen, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Rückmeldung an die Interessentin.
Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet. Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigsten Daten der Anmeldenden vor. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf der Homepage der Hebamme vermerkt.
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von den Hebammen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Dazu zählt auch die Teilnahme am Kurs.
Zur Abrechnung der Hebammenhilfe mit der Krankenkasse wird die Somedio Software GmbH („Hebamio“) in München beauftragt. Dazu werden die zur Abrechnung nach § 301 a SGB V notwendigen Angaben weitergeleitet. Dies beinhaltet insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, kindliche Geburtsdatum und die abzurechnenden Leistungen mit Datum.
Das Unternehmen Somedio Software GmbH ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und beachten die aktuellen Datenschutzgesetze. Die Daten dürfen nur an die zuständige Krankenkasse weitergegeben werden.
Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von der Leistungsempfängerin als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich dazu, alle von den Hebammen erbrachten Leistungen einzeln zu quittieren.
Eigenanteil: In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin privat in Rechnung gestellt. Aufgrund dessen, dass Baden-Württemberg keine eigene Privatgebührenordnung hat, richten sich die Gebühren für Selbstzahlerinnen nach der aktuellen Hebammengebührenordnung - HebGebO und werden mit Faktor 2 berechnet.
Die Partnergebühr beträgt 20,00 Euro pro Kursstunde (pro Abend 40 Euro) und kann von den Hebammen nicht direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Dieser Betrag wird daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt. Mit der Anmeldung am Kurs bestätigt die Leistungsempfängerin die Anmeldung des Partners. Für die Rechnungstellung ist es unerheblich, ob der Partner am Kurs teilgenommen hat oder nicht. Für den Partner gelten die gleichen Bedingungen wie für die Leistungsempfängerin.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sollten während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebammen empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung übernimmt die Hebammen keine Haftung für Folgeschäden.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein eigenes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme haftet nicht für den Inhalt der Broschüren, die sie ausgibt.
Die Hebammen sind an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes.
Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebammen aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Dina Reinwald
Frizstraße 11
74193 Schwaigern
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebammen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen.
Hierzu verarbeiten die Hebammen personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die die Hebammen erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Kooperationspartner, wie Hebammen, Ärzte oder Kliniken, bei denen die Leistungsempfängerin in Behandlung ist, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen).
Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für die Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen und der Behandlungsvertrag nicht zustande kommen.
Die Hebammen übermitteln die personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Leistungsempfängerin eingewilligt hat.
Empfänger der personenbezogenen Daten können vor allem Hebammen, Ärzte, Labore, Krankenkassen und Abrechnungsstellen sein.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei der Leistungsempfängerin erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und im Vertretungsfall. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Alle Daten können die Hebammen auch verwenden, wenn im Zusammenhang mit der Erfüllung des Behandlungsvertrages persönliche Angriffe gegen die Hebammen und ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten und Tatsachen entlasten können. Die Daten werden auch im Interesse der Rechtsverfolgung weitergegeben und gespeichert.
Die Hebamme bewahren die personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben aus § 630 g BGB sind die Hebammen dazu verpflichtet Dokumentationsdaten 30 Jahre nach der letzten Behandlung und 10 Jahre nach der letzten Rechnungsstellung aufzubewahren.
Die Leistungsempfängerin hat das Recht, über die betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch kann die Leistungsempfängerin die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht der Leistungsempfängerin unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigt die Hebamme das Einverständnis der Leistungsempfängerin. In diesen Fällen hat die Leistungsempfängerin das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie hat ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Zuständige Aufsichtsbehörde bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg.
Der folgende Link stellt eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten bereit: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Verlangt die Leistungsempfängerin eine Abschrift der Akte, so kann diese kostenpflichtig gegen die Kopierkosten gemäß § 630 g BGB erstellt werden. Original-Unterlagen werden nicht herausgegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Artikel 9 Abs. 2 h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Abs. 1 Nr. 1 b) Bundesdatenschutzgesetz.
Die Leistungsempfängerin hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Leistungsempfängerin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Darüber hinaus hat die Leistungsempfängerin nach diesen 14 Tagen auch weiterhin die Möglichkeit von diesem Vertag zurücktreten. Hierbei gelten jedoch folgende Stornogebühren:
Die Kursgebühren beinhalten dabei die entgangenen Kurs- und Partnergebühren. Die Stornogebühren werden der Leistungsempfängerin nach Rücktritt vom Vertrag privat in Rechnung gestellt.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Die Leistungsempfängerin bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Eine Ausführung des Vertrages wurde ihr ausgehändigt.